Regeln und Absprachen

Besucherregelung

Ehemalige Schülerinnen und Schüler sind uns grundsätzlich herzlich willkommen unter der Bedingung, dass sie sich an unsere Regeln halten.

  • Eine Schülerin oder ein Schüler kann in der Schule nicht besucht werden. Hier verweisen wir auf die Freizeit.
  • Ein Gast,  der eine ehemalige Lehrkraft während der Unterrichtszeit besuchen möchte, muss dies vorher mit der betroffenen Lehrkraft z.B. über IServ, Telefon, soziale Netzwerke ... vereinbart haben. Die Lehrkraft meldet dann spätestens am Tag des Besuchs im Schülersekretariat den Namen des Besuchers und die Dauer des Besuchs.
  • Der Besucher meldet sich zu Beginn seines Besuchs im Sekretariat an und erhält einen Besucherausweis, den er nur dann erhält, wenn die betreuende Lehrkraft ihn angemeldet hat.
  • Die Besucher dürfen sich nicht allein, d.h. ohne Begleitung der Lehrkraft, auf dem Schulgelände bewegen.

Beschwerdemanagement in der KGS Salzhemmendorf

Ziele: Klarheit > Professionalität> Kommunikation> Zusammenarbeit> Deeskalation

 

Grundsätze:

  • Beschwerden werden dort bearbeitet, wo sie auftreten. Die nächste Ebene wird erst dann eingeschaltet, wenn die direkt Beteiligten keine Lösung finden.
  • Alle Beteiligten sind zeitnah zu hören, bevor eine Bewertung der Situation oder des Beschwerdeanlasses vorgenommen wird.
  • Die Maßnahmen werden unbürokratisch vorgenommen, lediglich gemeinsam getroffene Vereinbarungen werden schriftlich dokumentiert.
  • Rechtliche Vorgaben und gesetzliche Beschwerdewege werden durch diesen Handlungsrahmen nicht eingeschränkt und bleiben unberührt.

Die Schülerinnen und Schüler sollten immer versuchen, zunächst eine Klärung mit der betroffenen Person anzustreben. Sie können sich dabei Unterstützung durch Mitschüler, die Klassensprecher oder die Klassenleitung holen. Die Klassensprecher können die Beschwerde auch auf Bitte stellvertretend für die Beschwerdeführer vortragen und so bei einem Klärungsversuch vermitteln.
 

Beschwerdeablauf:

 

Beschwerdeführer 1. Ebene 2. Ebene 3. Ebene
Schülerinnen und Schüler führen Beschwerde über Mitschülerinnen und Mitschüler:
Schülerin/ Schüler Mitschüler
Klassensprecher
Streitschlichter
Fachlehrkraft
Klassenleitung/Tutoren
Beratungslehrkraft
Sozialpädagogin
a) Schulzweigleitung
b) Schulleiterin

 

 

Beschwerdeführer 1. Ebene 2. Ebene 3. Ebene
Schülerinnen und Schüler führen Beschwerde über Lehrkräfte:

Schülerin/Schüler

Sek I
Klassensprecher
Fachlehrkraft
Klassenleitung
Beratungslehrkraft
Einbeziehung der Erziehungsberechtigten a) Schulzweigleitung
b) Schulleiterin

Schülerin/Schüler

Sek II
Kurssprecher
Fachlehrkraft
Tutor
Beratungslehrkraft
Fachbereichsleitung
Jahrgangsleitung
Schulleitung
(volljährig) Landesschulbehörde

 

 

Beschwerdeführer 1. Ebene 2. Ebene 3. Ebene
Erziehungsberechtigte führen Beschwerde über Lehrkräfte:
Erziehungsberechtigte

Fachlehrkraft

Klassenleitung/Tutor

Beratungslehrkraft
Klassenelternvertreter
Schulzweigleitung

a. Schulleiterin

> Landesschulbehörde

 

 

Beschwerdeführer 1. Ebene 2. Ebene 3. Ebene
Erziehungsberechtigte führen Beschwerde über Schüler oder deren Erziehungsberechtigte:
Erziehungsberechtigte

Klassenleitung/ Tutor

Klassenelternvertreter
Schulzweigleitung

a. Schulelternrat

b. Schulleiterin

> Landesschulbehörde

 

 

Beschwerdeführer 1. Ebene 2. Ebene 3. Ebene
Erziehungsberechtigte führen Beschwerde über Öffis:
Erziehungsberechtigte

Öffis

Sekretariat: Frau Stimoli

Fachdienst für Inklusion und Bildung (Hr. Kasting) in Hameln

Schulleiterin
----------------------------

 

 

Beschwerdeführer 1. Ebene 2. Ebene 3. Ebene
Lehrkräfte führen Beschwerde über Lehrkräfte:
Lehrkräfte

betroffene Lehrkraft ggf. Moderation: Beratungslehrkraft

Schulpersonalrat a. Schulzweigleitung
b. Schulleiterin

 

 

Beschwerdeführer 1. Ebene 2. Ebene 3. Ebene
Lehrkräfte führen Beschwerde über Schülerinnen und Schüler
Lehrkräfte

a. Schüler

b. Erziehungsberechtigte

 

Klassenleitung/Tutor

Beratungslehrkraft

Sozialpädagogin

a. Schulzweigleitung

b. Schulleiterin

 

 

Beschwerdeführer 1. Ebene 2. Ebene 3. Ebene
Lehrkräfte führen Beschwerde über Erziehungsberechtigte
Lehrkräfte Erziehungsberechtigte
Klassenleitung

Beratungslehrkraft

Sozialpädagogin

a. Schulzweigleitung

b. Schulleiterin

 

 

Beschwerdeführer 1. Ebene 2. Ebene 3. Ebene
Beschwerden über das nichtlehrende Personal
Lehrkräfte/Schüler/Erziehungsberechtigte nichtlehrendes Personal a. Didaktische Leiterin b. Schulleiterin > Arbeitgeber

a. Schulzweigleitung

b. Schulleiterin

 

 

Arbeits- und Sozialverhalten

Kriterienbereiche - Arbeitsverhalten

  1. Mitarbeit im Unterricht

  2.  Arbeitsmaterialien und Mappe

  3. Zielstrebiges und selbstständiges Arbeiten

  4.  Kooperationsfähigkeit

  5. Einhalten von Absprachen und Regeln

  6. Die Schülerin/der Schüler...

 

Kriterienbereiche - Sozialverhalten

  1. Umgangsformen mit bzw. Verhalten gegenüber

  2. Mitschülerinnen und Mitschülern, Lehrkräften und Mitarbeitern

  3. Erledigung von Diensten

  4. Einhalten von Regeln

  5. Konflikt- und Reflexionsfähigkeit

    weiterlesen: Arbeits- und Sozialverhalten

Die Schulordnung

Diese Schulordnung soll dazu beitragen, dass sich in unserem Schulleben alle Personen möglichst frei entfalten können, partnerschaftlich miteinander umgehen und ihre Aufgaben in einer angenehmen Atmosphäre wahrnehmen.

In dieser Schulordnung kann nicht alles aufgezählt werden, was zu einem vernünftigen Miteinander beiträgt. Um Beispiele und Anregungen zu geben, werden hier einige verbindliche „Spielregeln“ festgelegt. Daher können die folgenden Punkte jeder Zeit ergänzt oder geändert werden.

weiterlesen: Die Schulordnung

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