Fördern und Fordern

Die Beherrschung der deutschen Sprache in Wort und Schrift ist zur Eröffnung und Erhaltung von Bildungschancen entscheidend. Deshalb ist es unser Ziel, Deutsch als Zielsprache im Allgemeinen und Schreib- sowie Lesekompetenz im Besonderen durch ein gezieltes Angebot im Fach Deutsch zu fördern und zu fordern. 

Wird bei Schülerinnen und Schülern eine besondere Schwäche im Lesen oder in der Rechtschreibung festgestellt, ist es ergänzend zur individuellen Förderung auch möglich, dass die Klassenkonferenz einen Nachteilsausgleich beschließt und in der Folge regelmäßig überprüft. Bei einem Nachteilsausgleich handelt es sich nicht um die Reduzierung des Schwierigkeitsgrades, wie es bei einem zieldifferenten Unterricht der Fall wäre. Stattdessen werden die "äußeren Bedingungen" so verändert, dass die Schülerin oder der Schüler in der Lage ist, den Anforderungen im zielgleichen Unterricht zu entsprechen. Beispiele für Nachteilsausgleiche sind z.B. eine Ver längerung der Schreibzeit, Bereitstellung von Hilfsmitteln (wie Wörterbuch) oder eine Reformulierung von Aufgabenstellungen.

Nur in begründeten Ausnahmefällen kann die Klassenkonferenz Abweichungen von den Grundsätzen der Leistungsbeurteilung beschließen, z.B. eine stärkere Gewichtung der mündlichen Leistung oder das Aussetzen der Rechtschreib- oder Leseleistung während des Zeitraums der intensiven Förderung. Abweichungen von den allgemeinen Grundsätzen der Leistungsfeststellung und -bewertung sind im Zeugnis zu vermerken. Bei Abgangs- oder Abschlusszeugnissen gelten stets die allgemeinen Grundsätze der Leistungsbewertung (vgl. Erlass zur Förderung von Schülerinnen und Schülern mit besonderen Schwierigkeiten im Lesen, Rechtschreiben oder Rechnen, 2005).

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