Abschlüsse im Realschulzweig

Abschlüsse im Realschulzweig

Mit der Versetzung in die Klasse 10 des Realschulzweigs erwirbt die Schülerin oder der Schüler gleichzeitig den Hauptschulabschluss.

 

Grundvoraussetzung für das Erreichen eines Realschulabschlusses ist die Teilnahme an den Abschlussprüfungen.

 

Den Sekundarabschluss I – Realschulabschluss  erwirbt, wer …

 

a) in allen Fächern mindestens ausreichende Leistungen erreicht hat. oder
b) nicht mehr als eine Fünf im Zeugnis hat. oder
c) zwei Fünfen im Zeugnis hat, die beide ausgeglichen werden können.
Hierzu ist die Zustimmung der Klassenkonferenz nötig.

 

Der Sekundarabschluss I – Realschulabschluss ermöglicht neben einer Berufsausbildung den Besuch einer Fachoberschule, einer Fachschule oder der Handelsschule. (z.B. Eugen Reintjes Schule/ Elisabeth Selbert Schule in Hameln)

 

Den Sekundarabschluss I – Erweiterter Realschulabschluss   erwirbt, wer …

 

a) die Voraussetzungen für den Sekundarabschluss I – Realschulabschluss erfüllt und
b) in den Fächern Deutsch, Englisch und Mathematik einen Notendurchschnitt von maximal 3,0 erreicht. und
c) im gesamten Zeugnis einen Notendurchschnitt von maximal 3,0 erreicht.

 

> Der Sekundarabschluss I – Erweiterter Realschulabschluss ist Voraussetzung für den Besuch der Sekundarstufe II an einem allgemeinbildenden Gymnasium oder einem Fachgymnasium.

Für den Besuch der Sekundarstufe II der Schule am Kanstein ist zusätzlich der Nachweis über die fünfjährige Teilnahme am Französischunterricht Voraussetzung.

 

Wer keinen Realschulabschluss erreicht, bekommt den Hauptschulabschuss nach Klasse 10 der Hauptschule erteilt, wenn die Konferenz feststellt, dass er die Voraussetzungen hierfür erfüllt.

 

Grundsätzlich hat jeder Schüler/ jede Schülerin das Recht, den 10. Realschuljahrgang zu wiederholen, um einen besseren Abschluss zu erlangen.
Dies gilt auch, wenn das 9. Schuljahr schon einmal wiederholt wurde.
Außerdem gibt es die Möglichkeit, einen Antrag auf Wechsel in den 10. Jahrgang des Gymnasialzweigs zu stellen, um dort eine Basis für den Wechsel in die 11. Klasse der Sekundarstufe II zu schaffen. Voraussetzung hierfür ist die Teilnahme am Französischunterricht. Über die Bewilligung des Antrags entscheidet die Klassenkonferenz.


Im November erfolgt jeweils für die 9. Realschulklassen im Forum unserer Schule eine ausführliche Informationsveranstaltung über alle weiterführenden Schulen der Region. Hier werden auch die Termine der Informationsveranstaltungen an diesen Schulen und die Anmeldefristen bekannt gegeben.

Grundsätzlich gilt:
- Anmeldemonat für alle weiterführenden Schulen ist der Februar des laufenden Schuljahres.
- Schülerinnen und Schüler, die sich an einer Sekundarstufe II anmelden, sollten sich sicherheitshalber immer zusätzlich an einer Schule anmelden, die nicht den Erweiterten Realschulabschluss verlangt.


Informationen zu den Abschlussprüfungen im Realschulzweig

 

Die Teilnahme an den Abschlussprüfungen ist die Grundvoraussetzung für das Erreichen eines Realschul- oder Hauptschulabschlusses.

 

1. schriftliche Abschlussprüfungen

 

In den Fächern Deutsch, Englisch und Mathematik werden Abschlussarbeiten geschrieben. Die Abschlussarbeit ersetzt eine Klassenarbeit.
Alle drei Arbeiten fallen in den Zeitraum einer Schulwoche, die ungefähr 4 Wochen vor den Abschlusskonferenzen liegt (Mai/ Juni).
Die Termine werden vom Kultusministerium festgelegt und können von den Schulen nicht geändert werden.

Die Themenbereiche werden den Fachlehrkräften im 1. Schulhalbjahr Klasse 10 vom Kultusministerium bekannt gegeben.
Alle Fachlehrerinnen und Fachlehrer trainieren diese Themenbereiche intensiv mit ihren Schülerinnen und Schülern.
Jeweils am Tag vor der Prüfung erhält die Schulzweigleitung per E-Mail vom Kultusministerium die Prüfungsaufgaben, die sie am Morgen der Prüfung den Fachlehrkräften übergibt.
Die Schülerin/ der Schüler hat jeweils die Auswahl zwischen zwei Aufgabenstellungen und 15 Minuten Zeit, sich vor der Prüfung für eine der Aufgaben zu entscheiden.

Alle Realschulen in Niedersachsen schreiben dieselbe Arbeit zur selben Zeit!
Je nach Fach dauert eine schriftliche Prüfung drei bis fünf Schulstunden.
Korrektur und Bewertung erfolgen nach genauer Vorgabe durch das Kultusministerium, das nach den Prüfungen die Ergebnisse detailliert von allen Schulen abfragt.

 

2. mündliche Abschlussprüfungen

 

Ein bis zwei Wochen nach den schriftlichen Prüfungen legt jede Schülerin/ jeder Schüler zusätzlich in einem weiteren Fach eine mündliche Prüfung ab.
Eine mündliche Prüfung dauert maximal 20 Minuten, die Vorbereitungszeit hierfür beträgt 25 Minuten.

Die Schülerin/ der Schüler darf das Fach der mündlichen Prüfung selbst bestimmen. Alle im Schuljahr erteilten Fächer stehen zur Auswahl, mit Ausnahme der schriftlichen Prüfungsfächer (Deutsch, Englisch, Mathematik) und des Faches Sport.
Die Inhalte der Prüfung werden vorher zwischen Prüfling und prüfender Fachlehrkraft abgestimmt. Sie werden nicht vom Kultusministerium vorgegeben.

Zusätzlich können einzelne Schülerinnen und Schülern eine weitere mündliche Prüfung in einem der schriftlichen Prüfungsfächer (Deutsch, Englisch, Mathematik) beantragen, um eine Diskrepanz zwischen Vornote und der Note der Prüfungsarbeit auszugleichen. Diese zusätzliche Prüfung kann nur angesetzt werden, wenn der Prüfling sie schriftlich beantragt.

Hier gilt: Die Arbeit zählt 2/3, das Ergebnis der mündlichen Prüfung 1/3.


3. Berechnung der Abschlussnoten in den Prüfungsfächern

 

Für ein Fach, in dem eine schriftliche oder mündliche Prüfung abgelegt wurde, gilt folgende Grundregel bei der Berechnung der Note für das Abschlusszeugnis:

Die Vornote, die sich aus den Noten des ersten und zweiten Schulhalbjahres ohne das Prüfungsergebnis zusammensetzt, geht zu 2/3 in die Endnote ein.

Das Ergebnis der Prüfung geht zu 1/3 in die Endnote ein.
 

Kontakt Realschulzweig

J. Hoffmann
J. Hoffmann
Realschulzweigleitung
Lauensteiner Weg 24
Salzhemmendorf, 31020
05153 - 8076 17
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Durchlässigkeit

"Durchlässigkeit" bezeichnet den Wechsel zwischen den Schulformen.

Es ist möglich während der SEk. I die Schulform zu wechseln. Dafür sind folgende Voraussetzungen notwendig

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