Sie haben Ihre Tochter/Ihren Sohn für das kommende/laufende Schuljahr/Schulhalbjahr bei uns angemeldet. Wir freuen uns darauf, sie/ihn in unsere Schulgemeinschaft aufnehmen zu können.
Damit die Aufnahme rechtsgültig ist, legen Sie bitte unmittelbar nach Empfang des Versetzungs-/Halbjahreszeugnisses eine Kopie des Zeugnisses bei uns vor.
Das Zeugnis muss beim Wechsel von
- einer Oberschule oder einer IGS nach §12, Abs. 2 WeSchVo eine Aussage der abgebenden Klassenkonferenz darüber enthalten, welchem Jahrgang und welchem Schulzweig (Hauptschul-, Realschul- oder Gymnasialzweig) Ihr Kind zugewiesen werden soll.
- Dazu stellen Sie bitte rechtzeitig vor der Versetzungskonferenz bei der abgebenden Schule einen schriftlichen Antrag auf Übergang in den gewünschten Jahrgang und Schulzweig einer KGS.
- Beim Wechsel von einer Hauptschule, einer Realschule, einem Gymnasium oder einer anderen KGS gegebenenfalls den Beschluss der Klassenkonferenz über Schulformwechsel (z.B. vom Gymnasium in den Realschulzweig einer KGS) oder/und freiwilliges Zurücktreten enthalten. Dazu stellen Sie bitte rechtzeitig vor der Versetzungskonferenz bei der abgebenden Schule schriftlich den entsprechenden Antrag.