Das Beratungsnetzwerk - Leitfaden

Unterstützende Angebote für die Schülerinnen und Schüler und deren Eltern sowie die Lehrerinnen und Lehrer an der KGS Salzhemmendorf.

„Den Menschen stärken – die Sache klären.“ (H.v.Hentig)

Es gibt viele Situationen, in denen Menschen an ihre eigenen Grenzen kommen und an die Grenzen anderer stoßen. Damit es an der KGS Salzhemmendorf möglich ist, dass alle am Lernprozess beteiligten Personen gemeinsam arbeiten können, gibt es mehrere unterstützende Angebote.

Für die Schülerinnen und Schüler stehen in der Schule die Lehrkräfte, die Beratungslehrkräfte, die Schulseelsorge und die Schulsozialarbeit zur Verfügung. In besonderen Fällen wird die Schulleitung unterstützend tätig. 

Ergänzend können außerschulische Einrichtungen (ZBE, ASD, BIZ, Fachärzte…) im engen Austausch mit der Schule und dem Elternhaus stehen.

 

 

Wer berät mich wann?

In der Regel findet Beratung ständig statt. Eltern sind die Experten für ihre Kinder. Die Lehrer sind die Experten für das Lern- und Leistungsverhalten der Schülerinnen und Schüler. Gemeinsam mit den Eltern sind die Lehrerinnen und Lehrer für die Erziehung der Kinder zuständig.

 

Beratungsinstanzen

Sollte in dem engen Kreis der Zusammenarbeit ein Problem nicht zufriedenstellend gelöst werden können, kann das Beratungsnetzwerk hinzugezogen werden.

 

Das Beratungsnetzwerk ist Ansprechpartner für:

  • Schülerinnen und Schüler
  • Eltern
  • Lehrerinnen und Lehrer

 

Angebot der Hilfe bei:

  • Schwierigkeiten in der Schule
  • Schulangst
  • persönlichen Anliegen
  • Lernproblemen (z.B. AD(H)S, Organisation von Schulmaterialien...)
  • Konflikten mit anderen

 

Weitere Schwerpunkte sind:

  • Beratung zur schulischen Laufbahn
  • Orientierung über die verschiedenen Bildungswege
  • Berufsorientierung

 

 

 

Kontakt Beratung

Beratung
Beratung
Beratungsnetzwerk
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Kontakt Sozialarbeit

Frau Wonneberger Frau Wonneberger Dipl. Soz.Päd./Soz.Arb. 05153 807621 Mobile: 0173 3101399 Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein! vCard
Meike Stöver Meike Stöver Dipl. Pädagogin Mobile: 0173 3112541 Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein! vCard

Regeln und Absprachen

Ziele: Klarheit > Professionalität> Kommunikation> Zusammenarbeit> Deeskalation

 

Grundsätze:

  • Beschwerden werden dort bearbeitet, wo sie auftreten. Die nächste Ebene wird erst dann eingeschaltet, wenn die direkt Beteiligten keine Lösung finden.
  • Alle Beteiligten sind zeitnah zu hören, bevor eine Bewertung der Situation oder des Beschwerdeanlasses vorgenommen wird.
  • Die Maßnahmen werden unbürokratisch vorgenommen, lediglich gemeinsam getroffene Vereinbarungen werden schriftlich dokumentiert.
  • Rechtliche Vorgaben und gesetzliche Beschwerdewege werden durch diesen Handlungsrahmen nicht eingeschränkt und bleiben unberührt.

Die Schülerinnen und Schüler sollten immer versuchen, zunächst eine Klärung mit der betroffenen Person anzustreben. Sie können sich dabei Unterstützung durch Mitschüler, die Klassensprecher oder die Klassenleitung holen. Die Klassensprecher können die Beschwerde auch auf Bitte stellvertretend für die Beschwerdeführer vortragen und so bei einem Klärungsversuch vermitteln.
 

Beschwerdeablauf:

 

Beschwerdeführer 1. Ebene 2. Ebene 3. Ebene
Schülerinnen und Schüler führen Beschwerde über Mitschülerinnen und Mitschüler:
Schülerin/ Schüler Mitschüler
Klassensprecher
Streitschlichter
Fachlehrkraft
Klassenleitung/Tutoren
Beratungslehrkraft
Sozialpädagogin
a) Schulzweigleitung
b) Schulleiterin

 

 

Beschwerdeführer 1. Ebene 2. Ebene 3. Ebene
Schülerinnen und Schüler führen Beschwerde über Lehrkräfte:

Schülerin/Schüler

Sek I
Klassensprecher
Fachlehrkraft
Klassenleitung
Beratungslehrkraft
Einbeziehung der Erziehungsberechtigten a) Schulzweigleitung
b) Schulleiterin

Schülerin/Schüler

Sek II
Kurssprecher
Fachlehrkraft
Tutor
Beratungslehrkraft
Fachbereichsleitung
Jahrgangsleitung
Schulleitung
(volljährig) Landesschulbehörde

 

 

Beschwerdeführer 1. Ebene 2. Ebene 3. Ebene
Erziehungsberechtigte führen Beschwerde über Lehrkräfte:
Erziehungsberechtigte

Fachlehrkraft

Klassenleitung/Tutor

Beratungslehrkraft
Klassenelternvertreter
Schulzweigleitung

a. Schulleiterin

> Landesschulbehörde

 

 

Beschwerdeführer 1. Ebene 2. Ebene 3. Ebene
Erziehungsberechtigte führen Beschwerde über Schüler oder deren Erziehungsberechtigte:
Erziehungsberechtigte

Klassenleitung/ Tutor

Klassenelternvertreter
Schulzweigleitung

a. Schulelternrat

b. Schulleiterin

> Landesschulbehörde

 

 

Beschwerdeführer 1. Ebene 2. Ebene 3. Ebene
Erziehungsberechtigte führen Beschwerde über Öffis:
Erziehungsberechtigte

Öffis

Sekretariat: Frau Stimoli

Fachdienst für Inklusion und Bildung (Hr. Kasting) in Hameln

Schulleiterin
----------------------------

 

 

Beschwerdeführer 1. Ebene 2. Ebene 3. Ebene
Lehrkräfte führen Beschwerde über Lehrkräfte:
Lehrkräfte

betroffene Lehrkraft ggf. Moderation: Beratungslehrkraft

Schulpersonalrat a. Schulzweigleitung
b. Schulleiterin

 

 

Beschwerdeführer 1. Ebene 2. Ebene 3. Ebene
Lehrkräfte führen Beschwerde über Schülerinnen und Schüler
Lehrkräfte

a. Schüler

b. Erziehungsberechtigte

 

Klassenleitung/Tutor

Beratungslehrkraft

Sozialpädagogin

a. Schulzweigleitung

b. Schulleiterin

 

 

Beschwerdeführer 1. Ebene 2. Ebene 3. Ebene
Lehrkräfte führen Beschwerde über Erziehungsberechtigte
Lehrkräfte Erziehungsberechtigte
Klassenleitung

Beratungslehrkraft

Sozialpädagogin

a. Schulzweigleitung

b. Schulleiterin

 

 

Beschwerdeführer 1. Ebene 2. Ebene 3. Ebene
Beschwerden über das nichtlehrende Personal
Lehrkräfte/Schüler/Erziehungsberechtigte nichtlehrendes Personal a. Didaktische Leiterin b. Schulleiterin > Arbeitgeber

a. Schulzweigleitung

b. Schulleiterin

 

 

Kriterienbereiche - Arbeitsverhalten

  1. Mitarbeit im Unterricht

  2.  Arbeitsmaterialien und Mappe

  3. Zielstrebiges und selbstständiges Arbeiten

  4.  Kooperationsfähigkeit

  5. Einhalten von Absprachen und Regeln

  6. Die Schülerin/der Schüler...

 

Kriterienbereiche - Sozialverhalten

  1. Umgangsformen mit bzw. Verhalten gegenüber

  2. Mitschülerinnen und Mitschülern, Lehrkräften und Mitarbeitern

  3. Erledigung von Diensten

  4. Einhalten von Regeln

  5. Konflikt- und Reflexionsfähigkeit

Diese Schulordnung soll dazu beitragen, dass sich in unserem Schulleben alle Personen möglichst frei entfalten können, partnerschaftlich miteinander umgehen und ihre Aufgaben in einer angenehmen Atmosphäre wahrnehmen.

In dieser Schulordnung kann nicht alles aufgezählt werden, was zu einem vernünftigen Miteinander beiträgt. Um Beispiele und Anregungen zu geben, werden hier einige verbindliche „Spielregeln“ festgelegt. Daher können die folgenden Punkte jeder Zeit ergänzt oder geändert werden.

Ehemalige Schülerinnen und Schüler sind uns grundsätzlich herzlich willkommen unter der Bedingung, dass sie sich an unsere Regeln halten.

  • Eine Schülerin oder ein Schüler kann in der Schule nicht besucht werden. Hier verweisen wir auf die Freizeit.
  • Ein Gast,  der eine ehemalige Lehrkraft während der Unterrichtszeit besuchen möchte, muss dies vorher mit der betroffenen Lehrkraft z.B. über IServ, Telefon, soziale Netzwerke ... vereinbart haben. Die Lehrkraft meldet dann spätestens am Tag des Besuchs im Schülersekretariat den Namen des Besuchers und die Dauer des Besuchs.
  • Der Besucher meldet sich zu Beginn seines Besuchs im Sekretariat an und erhält einen Besucherausweis, den er nur dann erhält, wenn die betreuende Lehrkraft ihn angemeldet hat.
  • Die Besucher dürfen sich nicht allein, d.h. ohne Begleitung der Lehrkraft, auf dem Schulgelände bewegen.

Beratungsnetzwerk

Janine Wonneber und Meike Stöver - Sozialpädagoginnen

  •  Einzelfallbetreuung/- beratung
  •  Förderung der Schul-und Ausbildungsfähigkeit
  •  Schülerkonflikte innerhalb der Schülerschaft und mit ihren Eltern
  • Soziales Lernen lernen: respektvoller Umgang miteinander, Teamfähigkeit, Konfliktfähigkeit
  • Ausbildung von StreitschlichterInnen
  • SchülerInnenpatenschaften
  • Projektarbeit: „Humanitäre Schule“
  • Vernetzung mit dem Jugendamt. Teilnahme an Hilfeplangesprächen
  • Begleitung von absenten Schülerinnen und Schülern

 

Seit 2001 gibt es die niedrig schwellige Anlaufstelle der Schulsozialarbeit für die Schülerinnen und Schüler in der KGS in Salzhemmendorf.
Das Angebot ist breit gefächert und reicht von Rettungsinsel in Krisensituationen über AG Angebote bis zu Elterngesprächen am Nachmittag. Zu diesen Aufgaben gehören ebenso das Beobachten von einzelnen SchülerInnen im Unterricht, das Beobachten und Klären von Gruppenprozessen und Sozialtraining verstärkt in den 5. Klassen. Neben der Teilnahme an Konferenzen und Elternratssitzungen gehören die Kooperation mit Lehrern und Schulleitung ebenso zum Aufgabengebiet wie die Beratung, Konzeptentwicklung und Projektbetreuung. Im Laufe der Zeit hat sich ein dichtes Netzwerk in der Zusammenarbeit mit der Schulsozialarbeit, dem ASD (Jugendamt), dem Jobcenter, den berufsbildenden Schulen, den verschiedenen Beratungsstellen sowie sozialen Einrichtungen gebildet.

 

Unterstützende Angebote für die Schülerinnen und Schüler und deren Eltern sowie die Lehrerinnen und Lehrer an der KGS Salzhemmendorf.

„Den Menschen stärken – die Sache klären.“ (H.v.Hentig)

Es gibt viele Situationen, in denen Menschen an ihre eigenen Grenzen kommen und an die Grenzen anderer stoßen. Damit es an der KGS Salzhemmendorf möglich ist, dass alle am Lernprozess beteiligten Personen gemeinsam arbeiten können, gibt es mehrere unterstützende Angebote.

Für die Schülerinnen und Schüler stehen in der Schule die Lehrkräfte, die Beratungslehrkräfte, die Schulseelsorge und die Schulsozialarbeit zur Verfügung. In besonderen Fällen wird die Schulleitung unterstützend tätig. 

Ergänzend können außerschulische Einrichtungen (ZBE, ASD, BIZ, Fachärzte…) im engen Austausch mit der Schule und dem Elternhaus stehen.

Herr Werchan, Frau v. Dufving

Die Beratung:

  • ist freiwillig und unterliegt der Schweigepflicht
  • unterliegt keinem Zeitdruck
  • liefert keine Patentrezepte, löst auch nicht alle Probleme, aber....
  • … gemeinsam können Lösungswege gefunden werden!

Frau Sparber-Hohnroth & Team

  • Verpflichtend für Schülerinnen und Schüler, die den Unterricht nachhaltig stören
  • Gelegenheit zur Selbstreflexion des eigenen Verhaltens, zur Ruhe und Beruhigung.

 

Der Ablauf

Damit ein möglichst störungsfreier Unterricht möglich ist, können die Schülerinnen und Schüler nach festgelegten Regeln in den Trainingsraum geschickt werden. Die Ermahnung sollte für die Schülerin/den Schüler nachvollziehbar sein, damit sie/er die Möglichkeit bekommt, ihr/sein Verhalten bereits im Klassenraum zum Positiven zu verändern. Das dreistufige Warnsystem sollte folgendermaßen aussehen:

  1. nonverbales Signal
  2. mündliche Ermahnung
  3. Verweis in den Trainingsraum

Es ist in Absprache mit den Schülerinnen und Schülern selbstverständlich möglich, positives Verhalten zu belohnen und einen "Strich zu löschen".
Die Schülerinnen und Schüler bekommen von der Lehrkraft einen Laufzettel, auf welchem kurz der Grund der Störung und die Uhrzeit vermerkt werden.
Nach der Reflexion im Trainingsraum sollte eine störungsfreie Teilnahme am Unterricht wieder möglich sein.

Ansprechperson im Zentrum für Beratung und Erziehung (ZBE):

Frau Stefanidou (Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!)

  • Freiwilliges Angebot für Schülerinnen und Schüler, Eltern und Lehrer
  • Systemische Beratung
  • Kontakt zum ZBE kann direkt aufgenommen werden
  • Ziel: gemeinsame Möglichkeiten und Wege finden, Kindern und Jugendlichen, die in ihrem Verhalten als schwierig erlebt werden, den Verbleib in ihrer vertrauten Schule zu ermöglichen
  • Die Mitarbeiter des ASD werden dann einbezogen, wenn innerschulische Maßnahmen nicht ausreichen.

Die Beratung und Unterstützung durch den ASD

  • Der Allgemeine Soziale Dienst des Landkreises kann/muss bei schwierigen Fällen einbezogen werden.
  • Vorausgesetzt sind o.g. Maßnahmen oder der Verdacht der Kindeswohlgefährdung §8a SGB VIII.
  • Lehrer sollten vorab Rücksprache mit der Schulzweigleitung oder der Schulsozialarbeit halten.

Wer sind wir?

Wir sind momentan ca.10 Streitschlichter/innen, die intensiv Schüler/innen beobachten und in Streitsituationen eingreifen und schlichten. Ebenso sind wir im Büro zu erreichen.

Wo sind wir zu erreichen?

Wir sind zu erreichen im Streitschlichterbüro (Raum 028/029)
und im weißen Kreis auf dem Schulhof.

Wann sind wir zu erreichen?

Montags 1. und 2. große Pause, dienstags 1. und 2. große Pause und donnerstags 1. und 2. große Pause.

Warum sind wir Streitschlichter?

Wir sind Streitschlichter, weil wir anderen helfen wollen und uns aktiv für eine streitfreie Schule einsetzen wollen.

Wie helfen wir Streitenden?

Wir helfen Streitenden, indem wir den Streit schlichten, Ich-Botschaften fördern und anschließend einen Vertrag ausfüllen, in dem das Ergebnis der Streitschlichtung schriftlich festgehalten wird. (Der Vertrag und die Streitschlichtung sind freiwillig.)

Nach diversen Ausbildungskursen in den achten Jahrgängen findet nun ein Kurs im fünften Jahrgang statt. In einem 40-stündigen Ausbildungskurs lernen die Jugendlichen wie Streitigkeiten  ohne Gewalt gelöst werden können. Themen in der Ausbildung sind z.B. Hintergründe von Streitigkeiten, Gefühle, Bedürfnisse und konstruktive Lösungsmöglichkeiten nach dem Win - Win – Prinzip zu finden. Streitorte und Streitthemen gibt es viele und es ist nicht immer ganz einfach, den manchmal verdeckten Ursachen auf den Grund zu gehen.

In der Ausbildung lernen die StreitschlichterInnen den Streitenden zu helfen eigenen Lösungen zu finden und die jeweiligen Anteile aller Beteiligten am Streit zu finden. Dabei achten sie darauf, dass Gesprächsregeln  eingehalten werden, das Gespräch sachlich verläuft und Beschimpfungen nicht zulässig sind. Zum Schluss der Schlichtung wird ein Vertrag abgeschlossen. Bei Bedarf vereinbaren die StreitschlichterInnen einen weiteren Termin zur Reflexion. Schuldzuweisungen und Schuldgefühle verschwinden, dagegen werden das Selbstbewusstsein und die Eigenverantwortlichkeit gefördert und gestärkt. Nach erfolgreicher Prüfung der Ausbildung bekommen die Ausgebildeten ein Zertifikat und für ihre ehrenamtliche Arbeit im Schuljahr einen positiven Vermerk im Zeugnis.

Frau Sparber

  • freiwilliges Angebot für Schülerinnen und Schüler, Eltern und Lehrer
  • absolute Schweigepflicht
  • lösungs-/ ressourcenorientierte Gespräche

 

Frau Sutter, Frau Hoffmann, Herr Happe, Frau Sprengel

  1. In besonderen Fällen
  2. Schulrechtliche Belange
  3. Erzieherische Maßnahmen (Erziehungsmittel und Ordnungsmaßnahmen)
  4. Schulabsentismus
  5. Einleitung von Fördergutachten für die Feststellung von sonderpädagogischem Unterstützungsbedarf

Alexandra Völkerding (Agentur für Arbeit, BIZ) Terminvereinbarung unter: 0800 4 5555 00

 

  • Beratungsgespräche sind im Rahmen der schulischen Berufsorientierung für die Schülerinnen und Schüler verpflichtend.
  • Es können ergänzend freiwillig Termine im Berufsinformationszentrum vereinbart werden.

„Soulticker“, noch nicht gehört? … Wir sind erreichbar!

Liebe Eltern, liebe Schüler und Schülerinnen, liebes Kollegium,

auch zu dieser schweren Zeit sind wir für euch da, denn es finden weiterhin Beratungen statt. Wie gewohnt sind wir über die Internetseite erreichbar. Schaut euch gerne den „Soulticker“ an.

Euer Beratungsteam der KGS Salzhemmendorf

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