Verpflichtung "Das Tragen von Masken im Unterricht"

Sehr geehrte Eltern, sehr geehrte Erziehungsberechtigte,

die rasant steigende Zahl der Corona-Infektionen macht leider auch vor dem Landkreis Hameln-Pyrmont und unserem näheren Einzugsbereich nicht halt.

Kultusminister Tonne schreibt: "Hat der Landkreis, in dem die Schule liegt, den Inzidenzwert 50 überschritten, ist im Sek I/II-Bereich das Tragen einer Mund-Nase-Bedeckung im Unterricht grundsätzlich verpflichtend – unabhängig vom Vorliegen einer Infektionsschutzmaßnahme an der Schule." Die Briefe von Herrn Tonne finden Sie am Ende dieses Artikels.

Bereits vergangenen Mittwoch stieg der Inzidenzwert für den Landkreis Hameln-Pyrmont über 50. Somit gilt es nun ab Montag, den 02.11.2020, als verpflichtend, eine Mund-Nase-Bedeckung zu tragen.

Bitte statten Sie Ihr Kind / Ihre Kinder täglich mit 3 Masken aus, damit ein Wechsel der Mund-Nase-Bedeckungen im Verlaufe des Schulbesuchs erfolgen kann. In den zugewiesenen Pausenbereichen dürfen die Schülerinnen und Schüler weiterhin auf das Maskentragen verzichten. Auch in den Lüftungspausen während des Unterrichts wird es die Gelegenheit geben, die Maske zwischenzeitlich abzulegen. Die Erteilung des Schulsports (inkl. Schwimmunterricht) bleibt auch weiterhin ohne Maske möglich. Hier ist nur zu beachten, dass die Maske bis zum Betreten der Hallendrittel getragen werden sollte, d. h. auch beim Umkleiden.

Wir wissen sehr wohl um die starke Beeinträchtigung des Schulaufenthaltes durch diese Maßnahme, bitten aber gleichzeitig um Verständnis zur Sicherung unser aller Gesundheit.

Mit freundlichen Grüßen

das Schulleitungsteam

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Herr Steffan
Herr Steffan
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